Beethoven und seine Dienstmägde
Wie es indessen mit der Ordnung, der Haushaltung und der Frau vom Stande, die das Hauswesen leiten sollte, ausgesehen hat, darüber gibt Beethovens Kalender vom Jahre 1819 bei aller lakonischen Kürze einen beredten Aufschluss:
»Am 31. Januar der Haushälterin aufgesagt.
Am 15. Februar die Küchenmagd eingetreten.
Am 08. März hat die Küchenmagd mit 14 Tagen aufgesagt.
Am 22. März ist die neue Haushälterin eingetreten. Miser et pauper sum.«
Dass es damit auch in der Folgezeit nicht besser wurde, besagt sein Kalender im folgenden Jahr:
»Am 17. April die Küchenmagd eingetreten. […]
Am 16. Mai dem Küchenmädchen aufgesagt.
Am 19. Mai die Küchenmagd ausgetreten.
Am 30. Mai die Frau eingetreten.
Am 01. Juli die Küchenmagd eingetreten.
Am 28. Juli abends ist die Küchenmagd entflohen. […]
Am 06. September ist das Mädchen eingetreten.
Am 22. Oktober das Mädchen ausgetreten.
Am 12. Dezember das Küchenmädchen eingetreten.
Am 18. Dezember dem Küchenmädchen aufgesagt.
Am 27. Dezember das neue Stubenmädchen eingetreten.«
(Quelle: Heinz Freiberger, „Ludwig van Beethoven“, Ein Bekenntnis mit Briefen und Zeitdokumenten, Verlag der Nationen, 1951, S. 256.)